Kommentar: . |
Wir haben als Pfadfinderverein damals mal gecheckt, was in Sachen Weiterbetrieb des Schwimmbades nötig ist.
Nachdem mit der Schließung des Schwimmbades (und damit der Beendigung der Übergangslösung) eine völlig neue Genehmigung nach EU-Recht nötig wäre, müssen die Becken entweder komplett gefließt oder wie in Ichtershausen mit einer Metalllegierung ausgestattet werden.
Im laufenden Betrieb darf außerdem kein brunnenwasser genutzt werden, sondern es ist Trinkwasser nötig ...
Somit ist ein Betrieb über einen Verein bzw. eine Interessengemeinschaft so ziemlich ausgeschlossen.
Knopi
PS: Übrigens haben wir das große Becken so verfüllen lassen, dass es jederzeit wieder freigelegt werden könnte ;-) . |